Die Video Überwachung kann auch helfen
Es gibt die verschiedensten öffentlichen Einrichtungen, die inzwischen nahezu ständig der Video Überwachung unterliegen. Dazu gehören unter anderem natürlich die wichtigen Verkehrsanbindungen des öffentlichen Nahverkehrs wie Bahnhöfe, U-Bahn und Busbahnhöfe, aber auch Züge. Auch einige markante Punkte des Individualverkehrs unterliegen heute schon der modernen Video Überwachung. Viel greifbarer für fast jeden ist die Überwachung mit Videokameras in den Kaufhäusern und Geschäften sowie an Tankstellen. Diese Art, der Video Überwachung stellt in erster Linie einen Schutz vor Diebstählen und Überfällen dar. Es gelingt durch die Kameras in den Geschäften, oft Diebstähle aufzuklären.
In den letzten Jahren sind aber auch Video Überwachungen durch die Presse gegangen, die zumindest zweifelhaft sind. Gemeint ist die oft lückenlose Überwachung von Angestellten. Einige Unternehmen der Lebensmittelbranche und auch ein Drogerieriese sind durch die nicht angemeldete Personal Überwachung durch Videokameras in die Schlagzeilen geraten. Denn es ist nicht nur „kein feiner Zug“, sondern sogar verboten, Angestellte, Verkäufer und Kassierer ohne dringenden Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht, durch Video Überwachung ständig zu beschatten. Nur wenn ein dringender und nachhaltiger Tatverdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung besteht, darf ein einzelner Angestellter, für eine kurze Zeit überwacht werden. Doch grundsätzlich hat die Überwachung per Video auch was Gutes, nämlich dann, wenn Straftaten wie Schlägereien oder Überfälle durch die Videokameras verhindert oder aufgeklärt werden können. Leider hat auch hier oft in der Vergangenheit eine fehlende Beobachtung der Videobilder, durch Überwachungspersonal, die begangenen Straftaten nur dokumentiert, anstatt sie zu verhindern. Jetzt kann man zum Thema Videokameras stehen, wie man möchte, solange keine Verletzungen der Persönlichkeitsrechte vorliegen, kann man eigentlich auch nichts dagegen haben.
Bei der Videoaufzeichnung von Privatgrundstücken kann alles, was im Bereich des Grundstücks liegt, permanent durch Video überwacht werden. Ausgenommen ist hier ausdrücklich der Außenbereich des Privatgrundes, wie Bürgersteige und Straßen, bei der Fußgänger oder Autofahrer per Video aufgezeichnet würden. Eine solche Überwachung durch Privatleute würde gegen die Persönlichkeitsrechte auf das eigene Bild verstoßen. Überwachungen mittels Video werden in anderen Ländern, teilweise auch ganz anders gehandhabt. In Deutschland ist die Verordnung über Überwachungen schon ganz gut geregelt.